Manchmal reicht ein ungutes Gefühl. Als insoweit erfahrene Fachkraft (Isef) unterstützt osfo Fachkräfte dabei, eine mögliche Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und die nächsten Schritte fundiert zu planen.
Die insoweit erfahrene Fachkraft ist eine gesetzlich verankerte Beratungsinstanz nach § 8a und § 8b SGB VIII sowie § 4 KKG. Fachkräfte, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, erhalten damit Anspruch auf eine unabhängige fachliche Einschätzung. Die Beratung erfolgt gelöst vom laufenden Fall, pseudonymisiert und ohne direkten Kontakt zu den betroffenen Kindern oder Eltern.
Die anfragende Fachkraft schildert die Situation, anonymisiert und unabhängig vom weiteren Verfahren.
Gemeinsam wird das Gefährdungsrisiko eingeschätzt und mögliche nächste Schritte werden besprochen.
Die Fachkraft erhält eine fundierte Einschätzung sowie Informationen zu geeigneten Hilfsangeboten und zum weiteren Vorgehen.
Für alle, die beruflich mit Kindern, Jugendlichen oder deren Familien in Kontakt stehen: pädagogische Fachkräfte in Kita und Schule, Lehrkräfte, medizinisches Personal, Hebammen, Vereine und weitere Berufsgruppen mit Kinderschutzbezug.
Wir beraten gern persönlich zu offenen Fragen rund um die Isef-Beratung.